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Ausgleichsabgabe

Informationen zur Ausgleichsabgabe

 

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wird diese Quote vom Arbeitgeber nicht erfüllt, so hat dieser für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe von mindestens € 1.260 im Jahr zu entrichten, gestaffelt nach Betriebsgröße und %-Satz der nicht besetzten Stellen für Schwerbehinderte.

 

Der Gesetzgeber hat zur Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen zustätzlich einen wirtschaftlichen Anreiz geschaffen, denn 50% des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages können Arbeitgeber auf ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.

 

Wir sorgen selbstverständlich dafür, dass die Werkstätten, die Ihren von Herzvoll.com vermittelten Auftrag für Sie fertigen, die anrechenbaren Beträge entsprechend für Sie ausweisen.

 

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